Geschäftsbedingungen

1.Dienstleistungsvertrag

1.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Taskforce Solutions LTD, die in einer relevanten schriftlichen Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SOW) dargelegten Dienstleistungen, die von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart wurden (im Folgenden als „die Dienstleistungen“ bezeichnet), für den Kunden in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der SOW zu erbringen. Eine SOW gilt erst dann als wirksam, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei formell ausgeführt und unterzeichnet wurde.

1.2. Die in der Leistungsbeschreibung (SOW) spezifizierten Dienstleistungen können im Laufe der Zeit gemäß den Verfahren für Projektänderungsanforderungen (Project Change Request Procedures) Änderungen und Ergänzungen unterliegen. Jegliche Änderungen oder Modifikationen der SOW bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines bevollmächtigten Vertreters jeder Partei, um wirksam zu werden. Nach der Genehmigung fügen die Parteien ein unterzeichnetes Addendum bei, um die SOW mit den vereinbarten Änderungen zu aktualisieren.

1.3. Falls zutreffend, führen der Kunde und Taskforce Solutions LTD gemeinsame Gespräche, um die Bedingungen für zusätzliche Dienstleistungen sowie die entsprechenden Gebühren und Auslagen festzulegen, und dokumentieren und führen zusätzliche Leistungsbeschreibungen (SOWs) aus, um die Erbringung solcher zusätzlichen Dienstleistungen zu regeln. Taskforce Solutions LTD wird keine zusätzlichen Dienstleistungen beginnen, bis eine SOW ordnungsgemäß ausgeführt und von den Parteien unterzeichnet wurde.

1.4. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, sich auf routinemäßige Anweisungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder andere Informationen zu verlassen, die vom Kunden bereitgestellt werden und die per E-Mail übermittelt werden können. Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler, Ungenauigkeiten oder Unrichtigkeiten in solchen Anweisungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder anderen Informationen.

1.5. Der Kunde verpflichtet sich, in gutem Glauben mit Taskforce Solutions LTD zusammenzuarbeiten, um die effektive Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen:

a) Der Kunde arbeitet mit Taskforce Solutions LTD zusammen, indem er auf Anfrage von Taskforce Solutions LTD unverzüglich notwendige Managemententscheidungen, Informationen, Genehmigungen und Annahmen bereitstellt, damit Taskforce Solutions LTD seine Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung erfüllen kann.

b) Der Kunde gewährt Taskforce Solutions LTD Zugang zu Kundenssoftware oder anderen Kundenmaterialien und -daten, wie von Taskforce Solutions LTD im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung angemessen angefordert.

c) Der Kunde erkennt an, dass die fristgerechte Erbringung der in einer anwendbaren Leistungsbeschreibung (SOW) spezifizierten Dienstleistungen durch Taskforce Solutions LTD von der unverzüglichen Bereitstellung (i) der erforderlichen Unterstützung und Zusammenarbeit durch die Führungskräfte, Vertreter und Mitarbeiter des Kunden, (ii) der Stellenbeschreibung und des Zeitplans sowie (iii) vollständiger und genauer Informationen, Materialien und Daten durch den Kunden abhängt.

d) Alle Materialien, Software und Daten, die der Kunde im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Taskforce Solutions LTD bereitstellt, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden.

2. Laufzeit

2.1. Diese Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum und gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Dienstleistungsbeginndatum (im Folgenden als „Erstlaufzeit“ bezeichnet), wie in der beigefügten Leistungsbeschreibung (SOW) angegeben, sofern sie nicht anderweitig verlängert oder gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorzeitig beendet wird.

2.2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr (jeweils als „Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet), sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13 (Beendigung) unten beendet wird. Die Erstlaufzeit und alle nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten bilden zusammen die „Laufzeit“ dieser Vereinbarung.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Als Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen erhält Taskforce Solutions LTD die in der relevanten Leistungsbeschreibung (SOW) und/oder Projektänderungsanforderung (PCR) dargelegten Gebühren, die den in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen entsprechen (im Folgenden als „die Gebühren“ bezeichnet).

3.2. Der Kunde zahlt eine einmalige Einrichtungsgebühr, die die Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Beschaffung und Einstellung von Ressourcen, der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowie der Beschaffung von Werkzeugen und Software gemäß der SOW umfasst.

3.3. Alle Gebühren, die Taskforce Solutions LTD im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden und am Fälligkeitstag unbezahlt bleiben, werden ab diesem Zeitpunkt verzinst. Der ausstehende Betrag wird mit einem Zinssatz von 3,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher höher ist, zuzüglich der damit verbundenen Inkassokosten und -auslagen verzinst.

3.4. Sollte der Kunde die Gebühren nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung begleichen, behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, alle Dienstleistungen für den Kunden ohne Haftung und mit oder ohne vorherige Ankündigung auszusetzen, bis alle ausstehenden Gebühren und aufgelaufenen Zinsen vollständig bezahlt sind. Darüber hinaus behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, diese Vereinbarung zu beenden, da die Nichtzahlung einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt.

3.5. Im Falle von Streitigkeiten über die angegebenen Gebühren muss der Kunde Taskforce Solutions LTD innerhalb von zehn (10) Kalendertagen schriftlich unter Angabe der Details der Streitigkeit benachrichtigen. Die Nichtbeachtung dieser Benachrichtigung innerhalb des festgelegten Zeitraums bedeutet die Annahme der von Taskforce Solutions LTD ausgestellten Rechnung. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, darf der Kunde die rechtzeitige Zahlung unbestrittener Beträge nicht bis zur Beilegung des strittigen Betrags zurückhalten. Die Parteien vereinbaren innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Wirksamkeitsdatum ein Verfahren zur Eskalation von Problemen und zur Beilegung von Streitigkeiten.

3.6. Bei Unterzeichnung der Vereinbarung zahlt der Kunde die Gebühren im Voraus gemäß den in der SOW festgelegten Bedingungen. Die nachfolgende Abrechnung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Dienstleistungsbeginndatum, wobei die nachfolgenden Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungseingang fällig sind. Zu den Zahlungsmethoden gehören Kreditkarte oder Banküberweisung, wobei der Kunde Taskforce Solutions LTD die relevanten Kontodaten mitteilen muss. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Taskforce Solutions LTD das/die angegebene(n) Kundenkonto(en) automatisch belastet.

3.7. Der Gebührensatz bleibt während der ersten zwölf (12) Monate konstant. Nach dem ersten Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum dieser Vereinbarung und danach jährlich werden die geltenden Gebühren automatisch um den höheren der beiden folgenden Beträge angepasst: (i) fünf Prozent (5 %) oder (ii) die prozentuale Erhöhung des lokalen Verbraucherpreisindex (VPI). Beispielsweise entspricht die prozentuale Erhöhung der Gebühren der prozentualen Erhöhung des VPI für Mai des Anpassungsjahres gegenüber dem VPI für Mai des Vorjahres.

4. Taskforce Solutions LTD Abonnementgebühren

4.1. Dienstleistungen für jeden Taskforce Solutions LTD-Agenten werden in einem Block von neun (9) aufeinanderfolgenden Stunden organisiert und in Rechnung gestellt, einschließlich einer Stunde und dreißig Minuten (1,5 Stunden) Pausenzeit, die sich über fünf (5) Tage innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) aufeinanderfolgenden Tagen erstreckt, der an jedem Montag beginnt (im Folgenden als „Arbeitswoche“ bezeichnet). Jeder Tag umfasst neun (9) aufeinanderfolgende abrechenbare Stunden (im Folgenden als „Arbeitstag“ bezeichnet). Tage außerhalb der Arbeitswoche gelten als Ruhetage.

4.2. Auf schriftliche Anfrage kann der Kunde Überstunden von Taskforce Solutions LTD-Agenten anfordern (definiert als Stunden, die neun (9) Stunden an einem bestimmten Arbeitstag überschreiten, oder Stunden, die an Ruhetagen geleistet werden). Der Satz für Überstunden umfasst einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe der Hälfte (1/2) der in der Leistungsbeschreibung (SOW) angegebenen Sätze.

4.3. Taskforce Solutions LTD gewährt seinen Agenten zehn (10) freie Tage pro Jahr als gesetzliche Feiertage. Der Kunde behält sich das Recht vor, festzulegen, ob die Agenten den US-Feiertagskalender oder den lokalen Feiertagskalender für jedes Kalenderjahr einhalten. Sollte der Kunde Unterstützung an einem Feiertag benötigen, muss Taskforce Solutions LTD mindestens zwei (2) Wochen im Voraus benachrichtigt werden. Taskforce Solutions LTD antwortet innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Eingang der Anfrage. Während des Dienstleistungszeitraums zahlt der Kunde einen zusätzlichen Betrag, der dem Zweifachen (2) der angegebenen SOW-Sätze dieses Agenten entspricht.

4.4. Es ist dem Kunden untersagt, die Anzahl der Taskforce Solutions LTD-Agenten bis zum nächsten Verlängerungsdatum der Vereinbarung zu reduzieren. Der Kunde kann die Anzahl der Taskforce Solutions LTD-Agenten jedoch erhöhen, indem er Taskforce Solutions LTD mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungen durch die zusätzlichen Agenten schriftlich benachrichtigt. Taskforce Solutions LTD unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Anfrage des Kunden innerhalb der Benachrichtigungsfrist oder sogar früher zu erfüllen. Beide Parteien erkennen an, dass jede Erhöhung oder Reduzierung Abschnitt 1.2 (Projektänderungsanforderung) entsprechen muss.

5. Verhältnis zwischen Kunde und Taskforce Solutions LTD

5.1. Zwischen dem Kunden und dem Taskforce Solutions LTD-Agenten besteht kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, behält Taskforce Solutions LTD die alleinige und ausschließliche Kontrolle über seine Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen während der festgelegten Laufzeit. Maßnahmen in Bezug auf Mitarbeiter können Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt: a) Rekrutierung, b) Einstellung, c) Versetzung, d) Leistungsmanagement oder e) Kündigung von Mitarbeitern oder andere mit Mitarbeitern verbundene Maßnahmen.

5.2. Taskforce Solutions LTD hat das Ermessen bei der Auswahl, Beauftragung und Entlassung seiner Agenten, die zur Erbringung der in der anwendbaren Leistungsbeschreibung (SOW) spezifizierten Dienstleistungen bestimmt sind. Die Festlegung der Gehälter oder Vergütungen der Agenten sowie die Art, Häufigkeit und der Ort ihrer Vergütung fallen in die ausschließliche Zuständigkeit von Taskforce Solutions LTD. Taskforce Solutions LTD wird jedoch die Beschwerden des Kunden bezüglich der Taskforce Solutions LTD-Agenten, die mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt sind, unverzüglich bearbeiten. Nur bei begründeten Gründen (wie z. B. Nichterfüllung der erforderlichen Service Level Agreements, chronische Fehlzeiten oder grobe Fahrlässigkeit) wird Taskforce Solutions LTD einen anderen Agenten beauftragen, um den Agenten zu ersetzen, gegen den der Kunde Beschwerden erhoben hat.

6. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Bei Bedarf halten die Parteien bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer Leistungsbeschreibung (SOW) stets die relevanten Datenschutzgesetze und alle anderen relevanten Vorschriften und staatlichen Richtlinien zum Datenschutz und zum Schutz personenbezogener Daten ein. Falls Daten, die im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet werden, personenbezogene Daten umfassen, verpflichtet sich der Kunde in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher, die betroffenen Personen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch Taskforce Solutions LTD zu informieren und gegebenenfalls deren Zustimmung einzuholen.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) umfasst alle Formen von Werken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberwerke, Erfindungen, Designs, Zeichnungen, Geschäftsmethoden, Aufführungen, Computerprogramme, vertrauliche Informationen, Firmennamen, Goodwill sowie den Stil und die Präsentation von Dienstleistungen zusammen mit Anträgen auf Schutz der vorgenannten Werke weltweit.

7.2. Hintergrund-IP bezieht sich auf geistiges Eigentum, das sich am Datum dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle jeder Partei befindet oder außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung entwickelt wurde. Jede Partei bleibt der alleinige und ausschließliche Inhaber aller Rechte, Titel und Anteile an ihrem Hintergrund-IP. Keine Partei erwirbt Rechte am Hintergrund-IP der anderen Partei. Jegliche Änderungen, Entwicklungen, Verbesserungen, Erweiterungen, Erfindungen oder ähnliche Fortschritte am Hintergrund-IP jeder Partei gehen ausschließlich auf die Partei über, die dieses Hintergrund-IP besitzt.

7.3. Taskforce Solutions LTD behält alle Rechte, Titel und Anteile an seinen Materialien, Daten, Ideen, Konzepten, Know-how, Techniken, Prozessen, Strategien, Technologien und anderem geistigen Eigentum (im Folgenden als „Taskforce Solutions LTD-Eigentum“ bezeichnet), einschließlich aller Taskforce Solutions LTD-Eigentums, die von Taskforce Solutions LTD im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen genutzt, unabhängig erstellt oder entwickelt werden, die nicht kundenspezifisch sind und von allgemeinem Nutzen sind, auch wenn sie in die Kundenergebnisse integriert sind. Nach vollständiger Zahlung der Verpflichtungen des Kunden gewährt Taskforce Solutions LTD dem Kunden eine beschränkte, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Taskforce Solutions LTD-Materialien als Teil der Ergebnisse, die mit diesen Kundenergebnissen verbunden sind. Ebenso behält der Kunde alle Rechte, Titel und Anteile an seinen Materialien, Daten, Informationen, Software, Technologien und anderem geistigen Eigentum (im Folgenden als „Kundeneigentum“ bezeichnet). Vorbehaltlich der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und einer Leistungsbeschreibung (SOW) und/oder Projektänderungsanforderung (PCR) gewährt der Kunde Taskforce Solutions LTD eine beschränkte, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Kundenmaterialien, Software und Anwendungen.

8. Schadloshaltung

8.1. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Ansprüchen und Auslagen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben:

a) Tod oder Verletzung eines Agenten, Mitarbeiters, Personals oder einer anderen Person, soweit dies auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Entschädigenden oder seines jeweiligen Agenten, Personals, Mitarbeiters oder Auftragnehmers zurückzuführen ist.

b) Jegliche arbeitsrechtlichen Ansprüche eines Agenten, Personals, Mitarbeiters oder Auftragnehmers von Taskforce Solutions LTD gegen den Kunden, die sich aus ihrem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis ergeben oder darauf beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Leistungen, unbezahlte Löhne, Arbeiterunfallversicherung oder unrechtmäßige Kündigung.

c) Die grobe Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten der entschädigenden Partei.

d) Jegliche Ansprüche, Schäden oder Auslagen, die sich aus der Missachtung oder dem Versäumnis der entschädigenden Partei ergeben, anwendbare Gesetze oder Vorschriften einzuhalten, die den Betrieb ihres Unternehmens regeln oder spezifisch dafür sind, mit Ausnahme derjenigen, die dem Kunden aufgrund der Einhaltung der ausdrücklichen und ausdrücklichen Anweisungen des Kunden durch Taskforce Solutions LTD gemäß Abschnitt 1.4 (Vertrauen auf Anweisungen) dieser Vereinbarung entstehen.

8.2. Wenn von Taskforce Solutions LTD an den Kunden gelieferte Ergebnisse Gegenstand eines Anspruchs im Rahmen dieses Abschnitts werden oder nach Ansicht von Taskforce Solutions LTD wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs auf geistige Eigentumsrechte Dritter werden, kann Taskforce Solutions LTD nach eigenem Ermessen:

a) Das Ergebnis so ändern, dass es nicht gegen Rechte verstößt oder eine behauptete missbräuchliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen anderer behebt, wobei der Nutzen für den Kunden erhalten bleibt.

b) Für den Kunden das Recht erwerben, das Kundenergebnis weiterhin zu nutzen.

c) Das Kundenergebnis durch ein im Wesentlichen gleichwertiges Ergebnis ersetzen, das nicht gegen Rechte verstößt.

d) Dem Kunden eine Rückerstattung der für das Ergebnis gezahlten Gebühren gewähren.

Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Haftung für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, wenn die Nutzung des Ergebnisses auf den ausdrücklichen Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen beruht, zusätzlich zu den in Abschnitt 8.3 genannten Bestimmungen. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die in diesem Abschnitt dargelegten gesamten Haftungen und Rechtsmittel das einzige und ausschließliche Rechtsmittel für Ansprüche und Klagen wegen Rechtsverletzungen darstellen.

8.3. Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Haftung für einen oben genannten Anspruch wegen Rechtsverletzungen:

a) Soweit ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf der Nutzung des Ergebnisses beruht, die nicht der Vereinbarung entspricht oder nicht für die von Taskforce Solutions LTD beabsichtigten Zwecke erfolgt.

b) Nutzung des Ergebnisses in Verbindung oder Kombination mit Geräten, Vorrichtungen oder Software, die nicht von Taskforce Solutions LTD geliefert wurden.

c) Wartung, Änderungen, Aktualisierungen, Erweiterungen und Verbesserungen des Ergebnisses, die von einer anderen Partei als Taskforce Solutions LTD vorgenommen wurden.

d) Nutzung des Ergebnisses auf der Grundlage der ausdrücklichen Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen.

9. Höhere Gewalt

9.1. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung haftet keine Partei für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung aufgrund einer Ursache, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt, und gilt auch nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Dazu gehören Ereignisse wie höhere Gewalt, Handlungen eines öffentlichen Feindes oder Terroristen, Handlungen militärischer, ziviler oder behördlicher Behörden, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder andere ähnliche Ereignisse, Unterbrechungen oder Ausfälle von Kommunikations-, Strom- oder anderen Versorgungsleistungen, Arbeitskämpfe, Nichtverfügbarkeit von Vorräten oder andere Ursachen, die den vorgenannten ähnlich oder unähnlich sind (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“).

9.2. Innerhalb von 72 Stunden nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich per E-Mail über den Vorfall. Taskforce Solutions LTD ergreift angemessene Maßnahmen, um Dienstunterbrechungen zu minimieren und deren Auswirkungen abzuschwächen, übernimmt jedoch keine Haftung in Bezug darauf.

9.3. Wenn ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate andauert und Taskforce Solutions LTD nicht in der Lage ist, dem Kunden Dienstleistungen zu erbringen, kann jede Partei die Vereinbarung und alle relevanten Leistungsbeschreibungen (SOWs) nach einer schriftlichen Benachrichtigung von mindestens dreißig (30) Kalendertagen kündigen.

10. Vertrauliche Informationen

10.1. Jede Partei (im Folgenden als „empfangende Partei“ bezeichnet) erkennt an, dass die andere Partei (im Folgenden als „offenlegende Partei“ bezeichnet) geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen in Bezug auf das Geschäft der offenlegenden Partei offengelegt hat oder offenlegen kann (im Folgenden als „geschützte Informationen“ der offenlegenden Partei bezeichnet).

10.2. Die geschützten Informationen von Taskforce Solutions LTD umfassen nicht-öffentliche Details zu den Funktionen, der Funktionalität und der Leistung des Dienstes. Die geschützten Informationen des Kunden umfassen nicht-öffentliche Daten, die der Kunde Taskforce Solutions LTD zur Verfügung stellt, um die Erbringung der Dienstleistungen zu erleichtern (im Folgenden als „Kundendaten“ bezeichnet). Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um diese geschützten Informationen zu schützen, und (ii) sie nicht zu nutzen (außer bei der Erbringung der Dienstleistungen oder wie hierin anderweitig genehmigt) oder an Dritte weiterzugeben.

10.3. Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an den vom Kunden bereitgestellten Daten sowie an allen Daten, die auf den Kundendaten basieren oder daraus abgeleitet sind und dem Kunden im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

10.4. Taskforce Solutions LTD besitzt und behält alle Rechte, Titel und Anteile an den Dienstleistungen und der Software, einschließlich aller Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran; an allen Software, Anwendungen, Erfindungen oder anderen Technologien, die im Zusammenhang mit Implementierungsdiensten oder Support entwickelt wurden; an allen geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die vorgenannten Punkte; oder an allem, was unabhängig ohne die Verwendung von geschützten Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde oder gesetzlich offengelegt werden muss.

Here’s the German translation of those sections:

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen haften Taskforce Solutions LTD und seine Lieferanten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Lieferanten von Geräten und Technologien), leitenden Angestellten, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Auftragnehmer und Mitarbeiter, mit Ausnahme von Personenschäden, nicht für Verträge, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder andere Theorien:

(a) Für Fehler oder Unterbrechungen der Nutzung oder für Verlust, Ungenauigkeit oder Beschädigung von Daten oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren, -dienstleistungen oder -technologien oder für Geschäftsverluste.

(b) Für indirekte, beispielhafte, zufällige, besondere oder Folgeschäden.

(c) Für Angelegenheiten, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen.

(d) Für Beträge, die in Verbindung mit Beträgen, die mit allen anderen Ansprüchen verbunden sind, die vom Kunden an Taskforce Solutions LTD für die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren übersteigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Taskforce Solutions LTD über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder nicht.

12. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

12.1. Jede Partei bestätigt und gewährleistet, dass sie durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter berechtigt ist, diese Vereinbarung und alle anwendbaren Leistungsbeschreibungen (SOW) abzuschließen, ohne die Bedingungen anderer Vereinbarungen zu verletzen.

12.2. Taskforce Solutions LTD benachrichtigt den Kunden unverzüglich schriftlich per E-Mail, sobald es von unvorhergesehenen Notfällen, Krankheitstagen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (wie in Abschnitt 9 Höhere Gewalt angegeben) Kenntnis erlangt, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Taskforce Solutions LTD liegen. Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen in solchen Fällen verfügbar, ununterbrochen oder fehlerfrei sind. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass in solchen Fällen keine zuvor vereinbarte Service-Level-Vereinbarung gilt.

12.3. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 12.3 ausdrücklich dargelegten Bestimmungen werden die Dienstleistungen und Einrichtungsdienstleistungen „wie besehen“ (AS IS) bereitgestellt, und Taskforce Solutions LTD lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, 1 der Eignung für einen bestimmten Zweck 2 und der Nichtverletzung von Rechten.

13. Beendigung

13.1. Jede Partei behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen:

(i) Nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei über einen wesentlichen Verstoß mit einer Frist von sechzig (60) Kalendertagen, wenn dieser Verstoß bis zum Ablauf dieser Frist nicht behoben wurde.

(ii) Wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung 1 zugunsten von Gläubigern 2 wird. In jedem Fall der Beendigung bleibt der Kunde verpflichtet, alle Gebühren zu zahlen, die Taskforce Solutions LTD für die bis zum Beendigungsdatum erbrachten Dienstleistungen zustehen.

13.2. Auswirkungen der Beendigung

a) Bei Beendigung muss jede Partei innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen alle Vermögenswerte der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, einschließlich aller vertraulichen Informationen, gemäß dieser Vereinbarung an die andere Partei zurückgeben. Taskforce Solutions LTD ermöglicht die elektronische Abfrage aller Kundendaten innerhalb desselben Zeitraums. Nach diesem Zeitraum kann Taskforce Solutions LTD gespeicherte Kundendaten löschen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

b) Zahlung von Gebühren: Alle aufgelaufenen Gebühren für Dienstleistungen, die vor dem Beendigungsdatum erbracht wurden, werden innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach dem Beendigungsdatum zur Zahlung an Taskforce Solutions LTD fällig, zusätzlich zu den in Abschnitt 13.1 dargelegten Bestimmungen.

c) Fortbestehen von Bestimmungen: Alle Abschnitte dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern sollten, bleiben nach der Beendigung in Kraft. Dies umfasst, ohne Einschränkung, aufgelaufene Zahlungsansprüche, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

14. Verschiedene Bestimmungen

14.1. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar oder ungültig befunden wird, ist diese Bestimmung im minimal erforderlichen Umfang zu beschränken oder zu streichen, sodass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt und durchsetzbar ist.

14.2. Diese Vereinbarung und alle Rechte und Pflichten daraus dürfen nicht ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Eine solche schriftliche Zustimmung darf nicht unzumutbar zurückgehalten oder verweigert werden. Gemäß diesem Abschnitt 14.2 ist die Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.

14.3. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form der Vereinigung zwischen den Parteien geschaffen wird, und die Parteien sind und bleiben jederzeit unabhängige Auftragnehmer. Keine Partei hat das Recht oder die Befugnis, weder ausdrücklich noch stillschweigend, Verpflichtungen jeglicher Art zu übernehmen oder zu schaffen oder Erklärungen oder Garantien im Namen der anderen Partei abzugeben oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Keine Partei hat gegenüber der anderen Partei andere Verpflichtungen oder Pflichten als die, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich und spezifisch dargelegt sind, und keine solche Verpflichtung oder Pflicht darf aus dieser Vereinbarung oder dem Verhalten der Parteien daraus abgeleitet oder geschlossen werden.

14.4. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Taskforce Solutions LTD einen erheblichen Aufwand an Zeit, Mühe und Geld für die Einstellung, Schulung und Entwicklung seiner Ressourcen aufwendet, die es zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet. Daher stimmt der Kunde zu, dass er während der Laufzeit der Vereinbarung und innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Trennung von Taskforce Solutions LTD ohne die ausdrückliche Zustimmung von Taskforce Solutions LTD keine Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer von Taskforce Solutions LTD direkt oder indirekt anwerben, auffordern, beschäftigen oder einstellen oder versuchen wird, diese anzuwerben, aufzufordern, zu beschäftigen oder einzustellen. Wenn der Kunde daran interessiert ist, einen oder mehrere Mitarbeiter von Taskforce Solutions LTD einzustellen, wird dieses Interesse zuerst mit Taskforce Solutions LTD besprochen, bevor ein solches Angebot mit einem Mitarbeiter besprochen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt (z. B. wird zugewiesenes Personal vom Kunden als Teil seiner Belegschaft ohne vorherige Diskussion und ausdrückliche Zustimmung von Taskforce Solutions LTD eingestellt), hat Taskforce Solutions LTD zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die Taskforce Solutions LTD nach Gesetz oder Billigkeit zustehen, Anspruch auf eine Zahlung des Kunden in Höhe von sechs (6) Monatsabonnementgebühren.

14.5. Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien und ersetzt und annulliert alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Jede Änderung dieser Vereinbarung, der anwendbaren Leistungsbeschreibung (SOW) oder Projektänderungsanforderung (PCR) muss schriftlich vereinbart und von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet werden und Bezug auf diese Vereinbarung nehmen.

14.6. Keine Fristverlängerung für die Erfüllung von Verpflichtungen oder Handlungen gilt als Fristverlängerung für die Erfüllung anderer Verpflichtungen oder Handlungen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.

14.7. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie persönlich zugestellt werden; wenn der Empfang bei Übermittlung per Fax oder E-Mail elektronisch bestätigt wird; am Tag nach dem Versand, wenn sie für die Zustellung am nächsten Tag durch einen anerkannten Overnight-Zustelldienst versandt werden; und bei Empfang, wenn sie per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versandt werden.

14.8. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass jede Partei gemeinsam an der Aushandlung dieser Vereinbarung teilgenommen hat und die Möglichkeit hatte, Rechtsberatung einzuholen, um diese Vereinbarung zu überprüfen, zu kommentieren und zu entwerfen. Infolgedessen vereinbaren die Parteien, dass die Vermutung von Gesetzen oder Regeln in Bezug auf die Auslegung von Verträgen gegen den Verfasser nicht gelten sollte, und verzichten hiermit auf eine solche Vermutung.

14.9. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Kanada und den Gerichten von Ontario, insbesondere den Gesetzen der Provinz Ontario, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen.

14.10. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und dürfen die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung in keiner Weise kontrollieren oder beeinträchtigen. Diese Vereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen abgeschlossen werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein und dasselbe Instrument bilden.

14.11. Während der Erfüllung dieser Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, alle Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze in Bezug auf Diskriminierung bei der Beschäftigung und Nichtsegregation von Einrichtungen einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anforderungen gemäß 41 CFR §§60-1.4, 60-300.5, 60-741.5 und 61-300.10 und 29 CFR Teil 471, Anhang A zu Unterabschnitt A einzuhalten. Die vorgenannten Anforderungen und Vorschriften werden hiermit durch Bezugnahme einbezogen.

14.12. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (GTC) und der Leistungsbeschreibung (SOW) haben die in der Leistungsbeschreibung (SOW) angegebenen Bestimmungen Vorrang.