1.Dienstleistungsvertrag
1.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Taskforce Solutions LTD, die in einer relevanten schriftlichen Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SOW) dargelegten Dienstleistungen, die von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart wurden (im Folgenden als „die Dienstleistungen“ bezeichnet), für den Kunden in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der SOW zu erbringen. Eine SOW gilt erst dann als wirksam, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei formell ausgeführt und unterzeichnet wurde.
1.2. Die in der Leistungsbeschreibung (SOW) spezifizierten Dienstleistungen können im Laufe der Zeit gemäß den Verfahren für Projektänderungsanforderungen (Project Change Request Procedures) Änderungen und Ergänzungen unterliegen. Jegliche Änderungen oder Modifikationen der SOW bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines bevollmächtigten Vertreters jeder Partei, um wirksam zu werden. Nach der Genehmigung fügen die Parteien ein unterzeichnetes Addendum bei, um die SOW mit den vereinbarten Änderungen zu aktualisieren.
1.3. Falls zutreffend, führen der Kunde und Taskforce Solutions LTD gemeinsame Gespräche, um die Bedingungen für zusätzliche Dienstleistungen sowie die entsprechenden Gebühren und Auslagen festzulegen, und dokumentieren und führen zusätzliche Leistungsbeschreibungen (SOWs) aus, um die Erbringung solcher zusätzlichen Dienstleistungen zu regeln. Taskforce Solutions LTD wird keine zusätzlichen Dienstleistungen beginnen, bis eine SOW ordnungsgemäß ausgeführt und von den Parteien unterzeichnet wurde.
1.4. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, sich auf routinemäßige Anweisungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder andere Informationen zu verlassen, die vom Kunden bereitgestellt werden und die per E-Mail übermittelt werden können. Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler, Ungenauigkeiten oder Unrichtigkeiten in solchen Anweisungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder anderen Informationen.
1.5. Der Kunde verpflichtet sich, in gutem Glauben mit Taskforce Solutions LTD zusammenzuarbeiten, um die effektive Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen:
a) Der Kunde arbeitet mit Taskforce Solutions LTD zusammen, indem er auf Anfrage von Taskforce Solutions LTD unverzüglich notwendige Managemententscheidungen, Informationen, Genehmigungen und Annahmen bereitstellt, damit Taskforce Solutions LTD seine Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung erfüllen kann.
b) Der Kunde gewährt Taskforce Solutions LTD Zugang zu Kundenssoftware oder anderen Kundenmaterialien und -daten, wie von Taskforce Solutions LTD im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung angemessen angefordert.
c) Der Kunde erkennt an, dass die fristgerechte Erbringung der in einer anwendbaren Leistungsbeschreibung (SOW) spezifizierten Dienstleistungen durch Taskforce Solutions LTD von der unverzüglichen Bereitstellung (i) der erforderlichen Unterstützung und Zusammenarbeit durch die Führungskräfte, Vertreter und Mitarbeiter des Kunden, (ii) der Stellenbeschreibung und des Zeitplans sowie (iii) vollständiger und genauer Informationen, Materialien und Daten durch den Kunden abhängt.
d) Alle Materialien, Software und Daten, die der Kunde im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Taskforce Solutions LTD bereitstellt, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden.
2. Laufzeit
2.1. Diese Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum und gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Dienstleistungsbeginndatum (im Folgenden als „Erstlaufzeit“ bezeichnet), wie in der beigefügten Leistungsbeschreibung (SOW) angegeben, sofern sie nicht anderweitig verlängert oder gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorzeitig beendet wird.
2.2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr (jeweils als „Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet), sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13 (Beendigung) unten beendet wird. Die Erstlaufzeit und alle nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten bilden zusammen die „Laufzeit“ dieser Vereinbarung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Als Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen erhält Taskforce Solutions LTD die in der relevanten Leistungsbeschreibung (SOW) und/oder Projektänderungsanforderung (PCR) dargelegten Gebühren, die den in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen entsprechen (im Folgenden als „die Gebühren“ bezeichnet).
3.2. Der Kunde zahlt eine einmalige Einrichtungsgebühr, die die Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Beschaffung und Einstellung von Ressourcen, der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowie der Beschaffung von Werkzeugen und Software gemäß der SOW umfasst.
3.3. Alle Gebühren, die Taskforce Solutions LTD im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden und am Fälligkeitstag unbezahlt bleiben, werden ab diesem Zeitpunkt verzinst. Der ausstehende Betrag wird mit einem Zinssatz von 3,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher höher ist, zuzüglich der damit verbundenen Inkassokosten und -auslagen verzinst.
3.4. Sollte der Kunde die Gebühren nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung begleichen, behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, alle Dienstleistungen für den Kunden ohne Haftung und mit oder ohne vorherige Ankündigung auszusetzen, bis alle ausstehenden Gebühren und aufgelaufenen Zinsen vollständig bezahlt sind. Darüber hinaus behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, diese Vereinbarung zu beenden, da die Nichtzahlung einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt.
3.5. Im Falle von Streitigkeiten über die angegebenen Gebühren muss der Kunde Taskforce Solutions LTD innerhalb von zehn (10) Kalendertagen schriftlich unter Angabe der Details der Streitigkeit benachrichtigen. Die Nichtbeachtung dieser Benachrichtigung innerhalb des festgelegten Zeitraums bedeutet die Annahme der von Taskforce Solutions LTD ausgestellten Rechnung. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, darf der Kunde die rechtzeitige Zahlung unbestrittener Beträge nicht bis zur Beilegung des strittigen Betrags zurückhalten. Die Parteien vereinbaren innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Wirksamkeitsdatum ein Verfahren zur Eskalation von Problemen und zur Beilegung von Streitigkeiten.
3.6. Bei Unterzeichnung der Vereinbarung zahlt der Kunde die Gebühren im Voraus gemäß den in der SOW festgelegten Bedingungen. Die nachfolgende Abrechnung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Dienstleistungsbeginndatum, wobei die nachfolgenden Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungseingang fällig sind. Zu den Zahlungsmethoden gehören Kreditkarte oder Banküberweisung, wobei der Kunde Taskforce Solutions LTD die relevanten Kontodaten mitteilen muss. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Taskforce Solutions LTD das/die angegebene(n) Kundenkonto(en) automatisch belastet.
3.7. Der Gebührensatz bleibt während der ersten zwölf (12) Monate konstant. Nach dem ersten Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum dieser Vereinbarung und danach jährlich werden die geltenden Gebühren automatisch um den höheren der beiden folgenden Beträge angepasst: (i) fünf Prozent (5 %) oder (ii) die prozentuale Erhöhung des lokalen Verbraucherpreisindex (VPI). Beispielsweise entspricht die prozentuale Erhöhung der Gebühren der prozentualen Erhöhung des VPI für Mai des Anpassungsjahres gegenüber dem VPI für Mai des Vorjahres.
4. Taskforce Solutions LTD Abonnementgebühren
4.1. Dienstleistungen für jeden Taskforce Solutions LTD-Agenten werden in einem Block von neun (9) aufeinanderfolgenden Stunden organisiert und in Rechnung gestellt, einschließlich einer Stunde und dreißig Minuten (1,5 Stunden) Pausenzeit, die sich über fünf (5) Tage innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) aufeinanderfolgenden Tagen erstreckt, der an jedem Montag beginnt (im Folgenden als „Arbeitswoche“ bezeichnet). Jeder Tag umfasst neun (9) aufeinanderfolgende abrechenbare Stunden (im Folgenden als „Arbeitstag“ bezeichnet). Tage außerhalb der Arbeitswoche gelten als Ruhetage.
4.2. Auf schriftliche Anfrage kann der Kunde Überstunden von Taskforce Solutions LTD-Agenten anfordern (definiert als Stunden, die neun (9) Stunden an einem bestimmten Arbeitstag überschreiten, oder Stunden, die an Ruhetagen geleistet werden). Der Satz für Überstunden umfasst einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe der Hälfte (1/2) der in der Leistungsbeschreibung (SOW) angegebenen Sätze.
4.3. Taskforce Solutions LTD gewährt seinen Agenten zehn (10) freie Tage pro Jahr als gesetzliche Feiertage. Der Kunde behält sich das Recht vor, festzulegen, ob die Agenten den US-Feiertagskalender oder den lokalen Feiertagskalender für jedes Kalenderjahr einhalten. Sollte der Kunde Unterstützung an einem Feiertag benötigen, muss Taskforce Solutions LTD mindestens zwei (2) Wochen im Voraus benachrichtigt werden. Taskforce Solutions LTD antwortet innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Eingang der Anfrage. Während des Dienstleistungszeitraums zahlt der Kunde einen zusätzlichen Betrag, der dem Zweifachen (2) der angegebenen SOW-Sätze dieses Agenten entspricht.
4.4. Es ist dem Kunden untersagt, die Anzahl der Taskforce Solutions LTD-Agenten bis zum nächsten Verlängerungsdatum der Vereinbarung zu reduzieren. Der Kunde kann die Anzahl der Taskforce Solutions LTD-Agenten jedoch erhöhen, indem er Taskforce Solutions LTD mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungen durch die zusätzlichen Agenten schriftlich benachrichtigt. Taskforce Solutions LTD unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Anfrage des Kunden innerhalb der Benachrichtigungsfrist oder sogar früher zu erfüllen. Beide Parteien erkennen an, dass jede Erhöhung oder Reduzierung Abschnitt 1.2 (Projektänderungsanforderung) entsprechen muss.
5. Verhältnis zwischen Kunde und Taskforce Solutions LTD
5.1. Zwischen dem Kunden und dem Taskforce Solutions LTD-Agenten besteht kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, behält Taskforce Solutions LTD die alleinige und ausschließliche Kontrolle über seine Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen während der festgelegten Laufzeit. Maßnahmen in Bezug auf Mitarbeiter können Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt: a) Rekrutierung, b) Einstellung, c) Versetzung, d) Leistungsmanagement oder e) Kündigung von Mitarbeitern oder andere mit Mitarbeitern verbundene Maßnahmen.
5.2. Taskforce Solutions LTD hat das Ermessen bei der Auswahl, Beauftragung und Entlassung seiner Agenten, die zur Erbringung der in der anwendbaren Leistungsbeschreibung (SOW) spezifizierten Dienstleistungen bestimmt sind. Die Festlegung der Gehälter oder Vergütungen der Agenten sowie die Art, Häufigkeit und der Ort ihrer Vergütung fallen in die ausschließliche Zuständigkeit von Taskforce Solutions LTD. Taskforce Solutions LTD wird jedoch die Beschwerden des Kunden bezüglich der Taskforce Solutions LTD-Agenten, die mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt sind, unverzüglich bearbeiten. Nur bei begründeten Gründen (wie z. B. Nichterfüllung der erforderlichen Service Level Agreements, chronische Fehlzeiten oder grobe Fahrlässigkeit) wird Taskforce Solutions LTD einen anderen Agenten beauftragen, um den Agenten zu ersetzen, gegen den der Kunde Beschwerden erhoben hat.
6. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Bei Bedarf halten die Parteien bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer Leistungsbeschreibung (SOW) stets die relevanten Datenschutzgesetze und alle anderen relevanten Vorschriften und staatlichen Richtlinien zum Datenschutz und zum Schutz personenbezogener Daten ein. Falls Daten, die im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet werden, personenbezogene Daten umfassen, verpflichtet sich der Kunde in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher, die betroffenen Personen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch Taskforce Solutions LTD zu informieren und gegebenenfalls deren Zustimmung einzuholen.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) umfasst alle Formen von Werken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberwerke, Erfindungen, Designs, Zeichnungen, Geschäftsmethoden, Aufführungen, Computerprogramme, vertrauliche Informationen, Firmennamen, Goodwill sowie den Stil und die Präsentation von Dienstleistungen zusammen mit Anträgen auf Schutz der vorgenannten Werke weltweit.
7.2. Hintergrund-IP bezieht sich auf geistiges Eigentum, das sich am Datum dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle jeder Partei befindet oder außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung entwickelt wurde. Jede Partei bleibt der alleinige und ausschließliche Inhaber aller Rechte, Titel und Anteile an ihrem Hintergrund-IP. Keine Partei erwirbt Rechte am Hintergrund-IP der anderen Partei. Jegliche Änderungen, Entwicklungen, Verbesserungen, Erweiterungen, Erfindungen oder ähnliche Fortschritte am Hintergrund-IP jeder Partei gehen ausschließlich auf die Partei über, die dieses Hintergrund-IP besitzt.
7.3. Taskforce Solutions LTD behält alle Rechte, Titel und Anteile an seinen Materialien, Daten, Ideen, Konzepten, Know-how, Techniken, Prozessen, Strategien, Technologien und anderem geistigen Eigentum (im Folgenden als „Taskforce Solutions LTD-Eigentum“ bezeichnet), einschließlich aller Taskforce Solutions LTD-Eigentums, die von Taskforce Solutions LTD im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen genutzt, unabhängig erstellt oder entwickelt werden, die nicht kundenspezifisch sind und von allgemeinem Nutzen sind, auch wenn sie in die Kundenergebnisse integriert sind. Nach vollständiger Zahlung der Verpflichtungen des Kunden gewährt Taskforce Solutions LTD dem Kunden eine beschränkte, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Taskforce Solutions LTD-Materialien als Teil der Ergebnisse, die mit diesen Kundenergebnissen verbunden sind. Ebenso behält der Kunde alle Rechte, Titel und Anteile an seinen Materialien, Daten, Informationen, Software, Technologien und anderem geistigen Eigentum (im Folgenden als „Kundeneigentum“ bezeichnet). Vorbehaltlich der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und einer Leistungsbeschreibung (SOW) und/oder Projektänderungsanforderung (PCR) gewährt der Kunde Taskforce Solutions LTD eine beschränkte, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Kundenmaterialien, Software und Anwendungen.
8. Schadloshaltung
8.1. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Ansprüchen und Auslagen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben:
a) Tod oder Verletzung eines Agenten, Mitarbeiters, Personals oder einer anderen Person, soweit dies auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Entschädigenden oder seines jeweiligen Agenten, Personals, Mitarbeiters oder Auftragnehmers zurückzuführen ist.
b) Jegliche arbeitsrechtlichen Ansprüche eines Agenten, Personals, Mitarbeiters oder Auftragnehmers von Taskforce Solutions LTD gegen den Kunden, die sich aus ihrem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis ergeben oder darauf beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Leistungen, unbezahlte Löhne, Arbeiterunfallversicherung oder unrechtmäßige Kündigung.
c) Die grobe Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten der entschädigenden Partei.
d) Jegliche Ansprüche, Schäden oder Auslagen, die sich aus der Missachtung oder dem Versäumnis der entschädigenden Partei ergeben, anwendbare Gesetze oder Vorschriften einzuhalten, die den Betrieb ihres Unternehmens regeln oder spezifisch dafür sind, mit Ausnahme derjenigen, die dem Kunden aufgrund der Einhaltung der ausdrücklichen und ausdrücklichen Anweisungen des Kunden durch Taskforce Solutions LTD gemäß Abschnitt 1.4 (Vertrauen auf Anweisungen) dieser Vereinbarung entstehen.
8.2. Wenn von Taskforce Solutions LTD an den Kunden gelieferte Ergebnisse Gegenstand eines Anspruchs im Rahmen dieses Abschnitts werden oder nach Ansicht von Taskforce Solutions LTD wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs auf geistige Eigentumsrechte Dritter werden, kann Taskforce Solutions LTD nach eigenem Ermessen:
a) Das Ergebnis so ändern, dass es nicht gegen Rechte verstößt oder eine behauptete missbräuchliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen anderer behebt, wobei der Nutzen für den Kunden erhalten bleibt.
b) Für den Kunden das Recht erwerben, das Kundenergebnis weiterhin zu nutzen.
c) Das Kundenergebnis durch ein im Wesentlichen gleichwertiges Ergebnis ersetzen, das nicht gegen Rechte verstößt.
d) Dem Kunden eine Rückerstattung der für das Ergebnis gezahlten Gebühren gewähren.
Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Haftung für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, wenn die Nutzung des Ergebnisses auf den ausdrücklichen Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen beruht, zusätzlich zu den in Abschnitt 8.3 genannten Bestimmungen. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die in diesem Abschnitt dargelegten gesamten Haftungen und Rechtsmittel das einzige und ausschließliche Rechtsmittel für Ansprüche und Klagen wegen Rechtsverletzungen darstellen.
8.3. Taskforce Solutions LTD übernimmt keine Haftung für einen oben genannten Anspruch wegen Rechtsverletzungen:
a) Soweit ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf der Nutzung des Ergebnisses beruht, die nicht der Vereinbarung entspricht oder nicht für die von Taskforce Solutions LTD beabsichtigten Zwecke erfolgt.
b) Nutzung des Ergebnisses in Verbindung oder Kombination mit Geräten, Vorrichtungen oder Software, die nicht von Taskforce Solutions LTD geliefert wurden.
c) Wartung, Änderungen, Aktualisierungen, Erweiterungen und Verbesserungen des Ergebnisses, die von einer anderen Partei als Taskforce Solutions LTD vorgenommen wurden.
d) Nutzung des Ergebnisses auf der Grundlage der ausdrücklichen Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen.
9. Höhere Gewalt
9.1. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung haftet keine Partei für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung aufgrund einer Ursache, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt, und gilt auch nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Dazu gehören Ereignisse wie höhere Gewalt, Handlungen eines öffentlichen Feindes oder Terroristen, Handlungen militärischer, ziviler oder behördlicher Behörden, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder andere ähnliche Ereignisse, Unterbrechungen oder Ausfälle von Kommunikations-, Strom- oder anderen Versorgungsleistungen, Arbeitskämpfe, Nichtverfügbarkeit von Vorräten oder andere Ursachen, die den vorgenannten ähnlich oder unähnlich sind (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“).
9.2. Innerhalb von 72 Stunden nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich per E-Mail über den Vorfall. Taskforce Solutions LTD ergreift angemessene Maßnahmen, um Dienstunterbrechungen zu minimieren und deren Auswirkungen abzuschwächen, übernimmt jedoch keine Haftung in Bezug darauf.
9.3. Wenn ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate andauert und Taskforce Solutions LTD nicht in der Lage ist, dem Kunden Dienstleistungen zu erbringen, kann jede Partei die Vereinbarung und alle relevanten Leistungsbeschreibungen (SOWs) nach einer schriftlichen Benachrichtigung von mindestens dreißig (30) Kalendertagen kündigen.