ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Dienstleistungsvereinbarung

1.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Taskforce Solutions LTD, die in einer entsprechenden schriftlichen Leistungsbeschreibung (SOW) festgelegten Dienste, die von beiden Parteien gemeinsam vereinbart wurden (im Folgenden als „Dienstleistungen“ bezeichnet), für den Kunden gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der SOW auszuführen. Ein SOW gilt erst dann als wirksam, wenn es formell ausgeführt und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurde.

1.2. Die in der SOW festgelegten Dienste können gemäß den Verfahren zur Änderungsanforderung im Projekt über die Zeit geändert und ergänzt werden. Änderungen oder Modifikationen der SOW bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines bevollmächtigten Vertreters jeder Partei, um wirksam zu werden. Nach Genehmigung fügen die Parteien ein unterzeichnetes Addendum bei, um die SOW mit den vereinbarten Änderungen zu aktualisieren.

1.3. Falls zutreffend, führen der Kunde und Taskforce Solutions LTD gemeinsame Gespräche, um die Bedingungen und Konditionen für zusätzliche Dienstleistungen sowie die entsprechenden Gebühren und Auslagen festzulegen, dokumentieren und führen zusätzliche SOWs zur Regelung der Bereitstellung solcher zusätzlichen Dienste aus. Taskforce Solutions LTD wird keine zusätzlichen Dienstleistungen beginnen, bis ein SOW ordnungsgemäß ausgeführt und von den Parteien unterzeichnet wurde.

1.4. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, sich auf routinemäßige Anweisungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder andere Informationen des Kunden zu verlassen, die per E-Mail kommuniziert werden können. Taskforce Solutions LTD haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Unrichtigkeiten in solchen Anweisungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder anderen Informationen.

1.5. Der Kunde verpflichtet sich, in gutem Glauben mit Taskforce Solutions LTD zusammenzuarbeiten, um die effektive Bereitstellung der Dienstleistungen zu erleichtern:

a) Der Kunde arbeitet mit Taskforce Solutions LTD zusammen, indem er zeitnah notwendige Managemententscheidungen, Informationen, Genehmigungen und Zustimmungen bereitstellt, wie von Taskforce Solutions LTD zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag angefordert.

b) Der Kunde gewährt Taskforce Solutions LTD Zugang zu Kundensoftware oder anderen Kundenmaterialien und -daten, wie von Taskforce Solutions LTD im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag angemessen angefordert.

c) Der Kunde erkennt an, dass die rechtzeitige Lieferung der in einer anwendbaren SOW spezifizierten Dienstleistungen von der zeitnahen Bereitstellung (i) der notwendigen Unterstützung und Zusammenarbeit von Seiten der Führungskräfte, Bevollmächtigten und Mitarbeiter des Kunden, (ii) der Stellenbeschreibung und des Zeitplans und (iii) vollständiger und genauer Informationen, Materialien und Daten des Kunden abhängt.

d) Alle vom Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung von Taskforce Solutions LTD bereitgestellten Materialien, Software und Daten bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden.

2. Laufzeit

2.1. Dieser Vertrag beginnt am Wirksamkeitsdatum und dauert ein (1) Jahr ab dem Dienstbeginndatum (im Folgenden als „Erstlaufzeit“ bezeichnet), wie in der beigefügten SOW angegeben, es sei denn, er wird früher verlängert oder beendet gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

2.2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um aufeinanderfolgende einjährige Perioden (jeweils als „Verlängerungszeitraum“ bezeichnet), es sei denn, er wird gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 13 (Kündigung) unten beendet. Die Erstlaufzeit und etwaige nachfolgende Verlängerungszeiträume bilden zusammen die „Laufzeit“ dieses Vertrages.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Als Entschädigung für die Bereitstellung der Dienstleistungen erhält Taskforce Solutions LTD die in der relevanten SOW und/oder PCR festgelegten Gebühren, gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen (im Folgenden als „Gebühren“ bezeichnet).

3.2. Der Kunde zahlt eine einmalige Einrichtungsgebühr, die Kosten für Rekrutierung, Beschaffung und Einstellung von Ressourcen, Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Beschaffung von Werkzeugen und Software umfasst, wie in der SOW angegeben.

3.3. Alle Taskforce Solutions LTD unter diesem Vertrag geschuldeten Gebühren, die am Fälligkeitstag unbezahlt bleiben, werden danach verzinst. Der ausstehende Saldo wird mit einem Zinssatz von 3,5 % pro Monat oder dem gesetzlich höchstzulässigen Satz, je nachdem, welcher höher ist, verzinst, zuzüglich der damit verbundenen Inkassokosten und -ausgaben.

3.4. Sollte der Kunde die Gebühren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Rechnungsfälligkeitsdatum nicht begleichen, behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, alle Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen, ohne jegliche Haftung zu übernehmen, mit oder ohne vorherige Ankündigung, bis alle ausstehenden Gebühren und angefallenen Zinsen vollständig bezahlt sind. Darüber hinaus behält sich Taskforce Solutions LTD das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, da Nichtzahlung einen wesentlichen Vertragsbruch darstellt.

3.5. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der angegebenen Gebühren muss der Kunde Taskforce Solutions LTD innerhalb von zehn (10) Kalendertagen schriftlich benachrichtigen und die Einzelheiten des Streits darlegen. Die Nichtbereitstellung einer solchen Benachrichtigung innerhalb der festgelegten Frist gilt als Akzeptanz der von Taskforce Solutions LTD ausgestellten Rechnung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Vertrag darf der Kunde keine fristgerechte Zahlung eines unbestrittenen Betrags zurückhalten, bis die umstrittene Summe geklärt ist. Die Parteien werden das Verfahren zur Eskalation von Problemen und zur Streitbeilegung innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Wirksamkeitsdatum festlegen und vereinbaren.

3.6. Bei Unterzeichnung des Vertrags zahlt der Kunde die Gebühren im Voraus gemäß den in der SOW festgelegten Bedingungen. Die anschließende Abrechnung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Dienstbeginndatum, wobei nachfolgende Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig sind. Zahlungsmethoden umfassen Kreditkarte oder Banküberweisung, wobei der Kunde Taskforce Solutions LTD die relevanten Kontodaten zur Verfügung stellen muss. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Taskforce Solutions LTD berechtigt ist, die festgelegten Kundenkonten automatisch zu belasten.

3.7. Der Gebührensatz bleibt während der ersten zwölf (12) Monate konstant. Nach dem ersten Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum dieses Vertrages und jährlich danach wird der geltende Gebührensatz automatisch um den größeren der beiden Werte angepasst: (i) fünf Prozent (5%) oder (ii) der prozentuale Anstieg des lokalen Verbraucherpreisindexes (CPI). Beispielsweise entspricht der prozentuale Anstieg der Gebühren dem prozentualen Anstieg des CPI für den Mai des Anpassungsjahres im Vergleich zum CPI für den Mai des Vorjahres.

4. Abonnementgebühren von Taskforce Solutions LTD

4.1. Dienstleistungen für jeden Agenten von Taskforce Solutions LTD werden in einem Block von neun (9) aufeinanderfolgenden Stunden angeordnet und in Rechnung gestellt, einschließlich einer Stunde und dreißig Minuten (1,5 Stunden) als Pausenzeit, die fünf (5) Tage innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) aufeinanderfolgenden Tagen ab jedem Montag (im Folgenden als „Arbeitswoche“ bezeichnet) umfassen. Jeder Tag umfasst neun (9) aufeinanderfolgende abrechenbare Stunden (im Folgenden als „Arbeitstag“ bezeichnet). Tage außerhalb der Arbeitswoche gelten als Ruhetage.

4.2. Auf schriftliche Anfrage kann der Kunde Überstunden von Taskforce Solutions LTD-Agenten anfordern (definiert als Stunden, die über neun (9) Stunden an einem gegebenen Arbeitstag hinausgehen oder Stunden, die an Ruhetagen gearbeitet werden). Der Tarif für Überstunden beinhaltet einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe der Hälfte (1/2) der in der SOW angegebenen Tarife.

4.3. Taskforce Solutions LTD gewährt seinen Agenten zehn (10) Tage pro Jahr als gesetzliche Feiertage. Der Kunde behält die Befugnis, zu bestimmen, ob die Agenten dem Kalender der US-Feiertage oder dem lokalen Feiertagekalender für jedes Kalenderjahr folgen. Sollte der Kunde Unterstützung an einem gesetzlichen Feiertag benötigen, muss er Taskforce Solutions LTD mindestens zwei (2) Wochen im Voraus benachrichtigen. Taskforce Solutions LTD wird innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Anfrage antworten. Während des Dienstzeitraums fallen zusätzliche Gebühren in Höhe des Doppelten der in der SOW festgelegten Tarife des betreffenden Agenten an.

4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anzahl der Taskforce Solutions LTD-Agenten bis zum nächsten Verlängerungsdatum des Vertrages zu verringern. Der Kunde kann jedoch die Anzahl der Taskforce Solutions LTD-Agenten erhöhen, indem er Taskforce Solutions LTD mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungen der zusätzlichen Agenten einen schriftlichen Antrag stellt. Taskforce Solutions LTD wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Antrag des Kunden innerhalb der Kündigungsfrist oder sogar davor zu erfüllen. Beide Parteien erkennen an, dass jede Erhöhung oder Reduzierung Abschnitt 1.2 (Projektänderungsanforderung) einhalten muss.

5. Beziehung zwischen Kunde und Taskforce Solutions LTD

5.1. Zwischen dem Kunden und dem Agenten von Taskforce Solutions LTD besteht kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Außer wie in diesem Vertrag festgelegt, behält Taskforce Solutions LTD die alleinige und ausschließliche Kontrolle über seine Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer zum Zweck der Ausführung der Dienstleistungen während der festgelegten Laufzeit. Maßnahmen in Bezug auf Mitarbeiter können unter anderem umfassen: a) Rekrutierung, b) Einstellung, c) Versetzung, d) Leistungsmanagement oder e) Kündigung von Mitarbeitern oder sonstige mit Mitarbeitern verbundene Maßnahmen.

5.2. Taskforce Solutions LTD besitzt das Ermessen bei der Auswahl, Einstellung und Entlassung seiner für die Erbringung der in der jeweiligen SOW festgelegten Dienstleistungen bestimmten Agent(en). Die Festlegung der Gehälter oder Vergütungen der Agent(en) sowie die Art, Häufigkeit und der Ort ihrer Vergütung liegen im ausschließlichen Ermessen von Taskforce Solutions LTD. Nichtsdestotrotz wird Taskforce Solutions LTD umgehend auf Beschwerden des Kunden bezüglich der Taskforce Solutions LTD-Agenten, die zur Ausführung der Dienstleistungen zugewiesen sind, reagieren. Nur auf nachgewiesenen Gründen (wie das Nichterfüllen der erforderlichen Dienstgütevereinbarungen, chronisches Fernbleiben oder grobe Fahrlässigkeit) wird Taskforce Solutions LTD einen anderen Agenten zuweisen, um den beanstandeten Agenten zu ersetzen.

6. Einhaltung von Datenschutzvorschriften

Soweit zutreffend, werden die Parteien bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einer SOW stets die relevanten Datenschutzgesetze sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und behördlichen Anweisungen zum Datenschutz und zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Für den Fall, dass Daten, die unter diesem Vertrag verarbeitet werden, personenbezogene Daten umfassen, verpflichtet sich der Klient in seiner Funktion als Datenverantwortlicher, die betroffenen Personen über die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten durch Taskforce Solutions LTD zu informieren und gegebenenfalls deren Zustimmung einzuholen.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Geistiges Eigentum (IP) umfasst alle Formen von Werken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechtsschöpfungen, Erfindungen, Designs, Zeichnungen, Geschäftsmethoden, Aufführungen, Computerprogramme, vertrauliche Informationen, Geschäftsnamen, Goodwill und den Stil und die Präsentation von Dienstleistungen sowie Anträge zum Schutz eines der vorgenannten Werke weltweit.

7.2. Hintergrund-IP bezieht sich auf jedes geistige Eigentum, das jeder Partei zum Zeitpunkt dieses Vertrags gehört oder von ihr kontrolliert wird oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags entwickelt wurde. Jede Partei bleibt der alleinige und ausschließliche Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen an ihrem Hintergrund-IP. Keine Partei erwirbt irgendwelche Rechte am Hintergrund-IP der anderen Partei. Jegliche Modifikationen, Entwicklungen, Verbesserungen, Weiterentwicklungen, Erfindungen oder ähnliche Fortschritte am Hintergrund-IP jeder Partei verbleiben ausschließlich bei der Partei, die das Hintergrund-IP besitzt.

7.3. Taskforce Solutions LTD behält alle Rechte, Titel und Interessen an seinen Materialien, Daten, Ideen, Konzepten, Know-how, Techniken, Prozessen, Strategien, Technologien und anderem geistigen Eigentum (im Folgenden als „Eigentum von Taskforce Solutions LTD“ bezeichnet), einschließlich jeglichen Eigentums von Taskforce Solutions LTD, das unabhängig genutzt, kreiert oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt wurde, die nicht spezifisch für den Klienten sind und von allgemeinem Nutzen sind, auch wenn sie in die Lieferungen des Klienten integriert werden. Nach vollständiger Zahlung der Verpflichtungen des Klienten gewährt Taskforce Solutions LTD dem Klienten eine begrenzte, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung jeglicher Materialien von Taskforce Solutions LTD als Teil der mit solchen Lieferungen des Klienten verbundenen Lieferungen. Entsprechend behält der Klient alle Rechte, Titel und Interessen an seinen Materialien, Daten, Informationen, Software, Technologie und anderem geistigen Eigentum (im Folgenden als „Eigentum des Klienten“ bezeichnet). Vorbehaltlich der Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag und einer SOW und/oder PCR gewährt der Klient Taskforce Solutions LTD eine begrenzte, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Materialien, Software und Anwendungen des Klienten.

8. Freistellung

8.1. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Haftungen, Verlusten, Schäden, Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Ausgaben, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die entstehen aus:

a) Tod oder Verletzung einer Person, soweit dies durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Freistellenden oder seines jeweiligen Agenten, Personals, Mitarbeiters oder Auftragnehmers verursacht wird.

b) Jeder arbeitsrechtlichen Forderung eines Agenten, Personals, Mitarbeiters oder Auftragnehmers von Taskforce Solutions LTD gegen den Kunden, die sich aus oder aufgrund ihres Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Leistungen, unbezahlte Löhne, Arbeitnehmerentschädigung oder unrechtmäßige Kündigung.

c) Die grobe Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten der freistellenden Partei.

d) Alle Ansprüche, Schäden oder Kosten, die aus der Missachtung oder Nichtbeachtung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften resultieren, die die Geschäftstätigkeit der freistellenden Partei regeln oder spezifisch sind, ausgenommen jene, die vom Kunden aufgrund der Einhaltung der ausdrücklichen und ausdrücklichen Anweisungen von Taskforce Solutions LTD gemäß Abschnitt 1.4 (Verlassen auf Anweisungen) dieses Vertrags entstehen.

8.2. Sollten die von Taskforce Solutions LTD an den Kunden gelieferten Liefergegenstände Gegenstand eines Anspruchs unter diesem Abschnitt werden oder nach Ansicht von Taskforce Solutions LTD wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs aufgrund von Rechten Dritter an geistigem Eigentum werden, kann Taskforce Solutions LTD nach eigenem Ermessen:

a) Den Liefergegenstand so ändern, dass er keine Rechteverletzung darstellt oder jegliche behauptete missbräuchliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen eines anderen behebt und dabei die gleiche Nützlichkeit für den Kunden beibehält.

b) Dem Kunden das Recht verschaffen, den Liefergegenstand weiterhin zu nutzen.

c) Den Liefergegenstand durch einen im Wesentlichen gleichwertigen Liefergegenstand ersetzen, der keine Rechteverletzung darstellt.

d) Dem Kunden eine Rückerstattung der für den Liefergegenstand gezahlten Gebühren gewähren.

Taskforce Solutions LTD haftet nicht für Ansprüche wegen Rechtsverletzung, wenn die Verwendung des Liefergegenstands auf den ausdrücklichen Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden bei der Ausführung der Dienstleistungen beruht, zusätzlich zu den Bestimmungen in Abschnitt 8.3. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die gesamten Haftungen und Rechtsmittel, die in diesem Abschnitt dargelegt sind, das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel für Ansprüche und Maßnahmen wegen Rechtsverletzung darstellen.

8.3. Taskforce Solutions LTD haftet nicht für Ansprüche wegen Rechtsverletzung über:

a) Das Maß hinaus, in dem ein Anspruch auf Rechtsverletzung auf der Verwendung des Liefergegenstands beruht, die nicht gemäß dem Vertrag oder zu nicht von Taskforce Solutions LTD beabsichtigten Zwecken erfolgt.

b) Die Verwendung des Liefergegenstands in Verbindung oder Kombination mit Geräten, Vorrichtungen oder Software, die nicht von Taskforce Solutions LTD geliefert wurden.

c) Wartung, Änderungen, Aktualisierungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Liefergegenstands, die von einer anderen Partei als Taskforce Solutions LTD vorgenommen wurden.

d) Die Verwendung des Liefergegenstands basierend auf den ausdrücklichen Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden bei der Ausführung der Dienstleistungen.

9. Höhere Gewalt

9.1. Außer in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag wird keine Partei für das Nichterfüllen ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich gemacht oder als vertragsbrüchig angesehen, wenn das Nichterfüllen aus einer Ursache resultiert, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt, einschließlich Handlungen Gottes oder öffentlicher Feinde oder Terroristen, Handlungen irgendeiner militärischen, zivilen oder regulierenden Behörde, Änderungen in Gesetzen oder Vorschriften, Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Sturm oder ähnliche Ereignisse, Störungen oder Ausfälle von Kommunikation, Strom oder anderen Versorgungsleistungen, Arbeitsprobleme, Nichtverfügbarkeit von Vorräten oder jegliche andere Ursache, ob ähnlich oder unähnlich zu den zuvor genannten (jeweils als „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet).

9.2. Innerhalb von 72 Stunden nach dem Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt wird die betroffene Partei die andere Partei umgehend per E-Mail über das Ereignis informieren. Taskforce Solutions LTD wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um Serviceunterbrechungen zu minimieren und deren Auswirkungen zu mildern, haftet jedoch in keiner Weise in Bezug darauf.

9.3. Sollte ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate andauern und Taskforce Solutions LTD nicht in der Lage sein, dem Kunden Dienstleistungen zu erbringen, kann jede Partei den Vertrag und alle relevanten SOWs kündigen, indem sie mindestens dreißig (30) Kalendertage schriftlich kündigt.

10. Vertrauliche Informationen

10.1. Jede Partei (im Folgenden als „Empfangende Partei“ bezeichnet) erkennt an, dass die andere Partei (im Folgenden als „Offenlegende Partei“ bezeichnet) Geschäfts-, technische oder finanzielle Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäft der offenlegenden Partei offenlegt oder offenlegen kann (im Folgenden als „Geschützte Informationen“ der offenlegenden Partei bezeichnet).

10.2. Die geschützten Informationen von Taskforce Solutions LTD umfassen nicht-öffentliche Einzelheiten über die Merkmale, Funktionalität und Leistung des Dienstes. Die geschützten Informationen des Kunden umfassen nicht-öffentliche Daten, die vom Kunden an Taskforce Solutions LTD übermittelt wurden, um die Erbringung der Dienstleistungen zu erleichtern (im Folgenden als „Kundendaten“ bezeichnet). Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um solche geschützten Informationen zu schützen, und (ii) diese nicht zu verwenden (außer bei der Erbringung der Dienstleistungen oder wie hierin sonst autorisiert) oder an Dritte weiterzugeben.

10.3. Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Interessen an den vom Kunden bereitgestellten Daten sowie an allen Daten, die auf den Kundendaten basieren oder daraus abgeleitet wurden und dem Kunden als Teil der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wurden.

10.4 Taskforce Solutions LTD besitzt und behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen und der Software, einschließlich aller Verbesserungen, Weiterentwicklungen oder Modifikationen dazu; jegliche Software, Anwendungen, Erfindungen oder andere Technologien, die im Zusammenhang mit Implementierungsdiensten oder Unterstützung entwickelt wurden; alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte; oder alles, was unabhängig entwickelt wurde, ohne geschützte Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden, oder das gesetzlich offengelegt werden muss.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Ungeachtet einer gegenteiligen Bestimmung, außer bei Körperverletzung einer Person, haften Taskforce Solutions LTD und seine Lieferanten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Ausrüstungs- und Technologielieferanten), Beamten, verbundenen Unternehmen, Vertretern, Auftragnehmern und Mitarbeitern nicht für Vertrags-, Fahrlässigkeits-, strikte Haftungs- oder andere Theorien:

a) Für Fehler oder Unterbrechungen der Nutzung oder für Verlust, Ungenauigkeit oder Korruption von Daten oder für die Kosten der Beschaffung von Ersatzgütern, -diensten oder -technologien oder für Geschäftsverluste.

b) Für indirekte, beispielhafte, zufällige, besondere oder Folgeschäden.

c) Für Angelegenheiten, die sich der angemessenen Kontrolle des Unternehmens entziehen.

d) Für Beträge, die zusammen mit Beträgen, die mit allen anderen Ansprüchen verbunden sind, die von Taskforce Solutions LTD für die Dienstleistungen unter diesem Vertrag in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren überschreiten. Dies gilt, ob Taskforce Solutions LTD über das Potenzial für solche Schäden informiert wurde oder nicht.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

12.1. Jede Partei bestätigt und garantiert, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag und jede anwendbare SOW durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter einzugehen, ohne die Bedingungen eines anderen Vertrages zu verletzen.

12.2. Taskforce Solutions LTD wird den Kunden schriftlich per E-Mail informieren, sobald es von nicht geplanten Notfällen, Krankheitstagen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (wie in Abschnitt 9 Höhere Gewalt spezifiziert) erfährt, die sich der angemessenen Kontrolle von Taskforce Solutions LTD entziehen. Taskforce Solutions LTD gibt keine Garantie, dass die Dienste in solchen Fällen verfügbar, ununterbrochen oder fehlerfrei sein werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass in solchen Fällen keine zuvor vereinbarten Dienstgütevereinbarungen gelten.

12.3. Außer wie ausdrücklich in diesem Abschnitt 12.3 dargelegt, werden die Dienste und Einrichtungsdienste „wie besehen“ bereitgestellt, und Taskforce Solutions LTD lehnt alle Garantien ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung.

13. Kündigung

13.1. Jede Partei behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen:

(i) Nach Erteilung einer sechzig (60) Kalendertage schriftlichen Kündigungsfrist an die andere Partei wegen eines wesentlichen Verstoßes, falls dieser Verstoß am Ende dieser Frist nicht behoben ist.

(ii) Falls die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens in Bezug auf Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zum Nutzen der Gläubiger wird. Im Falle einer Kündigung bleibt der Kunde verpflichtet, alle bis zum Kündigungsdatum für erbrachte Dienstleistungen fälligen Gebühren an Taskforce Solutions LTD zu zahlen.

13.2. Auswirkungen der Kündigung

a) Nach der Kündigung muss jede Partei innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen jegliches Eigentum der anderen Partei, das sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindet, einschließlich aller Vertraulichen Informationen gemäß diesem Vertrag, an die andere Partei zurückgeben. Taskforce Solutions LTD wird die elektronische Wiederherstellung aller Kundendaten innerhalb desselben Zeitraums erleichtern. Nach diesem Zeitraum kann Taskforce Solutions LTD gespeicherte Kundendaten löschen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

b) Zahlung der Gebühren: Alle bis zum Kündigungsdatum angesammelten Gebühren für erbrachte Dienstleistungen werden fällig und zahlbar an Taskforce Solutions LTD innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach dem Kündigungsdatum, zusätzlich zu den Bestimmungen in Abschnitt 13.1.

c) Fortbestehen von Bestimmungen: Alle Abschnitte dieses Vertrags, die ihrer Natur nach, nach der Kündigung weiterhin gelten sollten, bleiben auch nach der Kündigung in Kraft. Dies umfasst ohne Einschränkung fällige Rechte auf Zahlung, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Garantieausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für undurchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt oder beseitigt, damit dieser Vertrag im Übrigen in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt.

14.2. Dieser Vertrag und alle Rechte und Pflichten hierunter dürfen nicht ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Eine solche schriftliche Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verwehrt werden. Gemäß diesem Abschnitt 14.2 ist der Vertrag für die Parteien hier sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und erlaubte Abtretungsempfänger bindend und zugutekommend.

14.3. Nichts in diesem Vertrag soll als Schaffung einer Agentur, Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer anderen Form der Assoziation zwischen den Parteien ausgelegt werden, und die Parteien sind und bleiben zu jeder Zeit unabhängige Auftragnehmer. Keine Partei hat das Recht oder die Befugnis, ausdrücklich oder stillschweigend, im Namen der anderen Partei irgendwelche Verpflichtungen jeglicher Art einzugehen oder irgendwelche Zusicherungen oder Garantien abzugeben oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Keine Partei hat irgendwelche Verpflichtungen oder Pflichten gegenüber der anderen Partei außer den ausdrücklich und spezifisch in diesem Vertrag festgelegten, und keine solche Verpflichtung oder Pflicht wird durch diesen Vertrag oder das Verhalten der Parteien hierunter stillschweigend angenommen oder abgeleitet.

14.4. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Taskforce Solutions LTD erhebliche Kosten in Zeit, Mühe und Geld für die Einstellung, Schulung und Entwicklung seiner Ressourcen aufwendet, die er zur Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag verwendet. Daher erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er keine Mitarbeiter, Agenten, Auftragnehmer von Taskforce Solutions LTD während der Laufzeit des Vertrags und zwölf (12) Monate nach der Trennung von Taskforce Solutions LTD direkt oder indirekt anwerben, abwerben, beschäftigen oder einstellen wird, ohne die ausdrückliche Genehmigung von Taskforce Solutions LTD. Falls der Kunde an der Einstellung eines oder mehrerer Mitarbeiter von Taskforce Solutions LTD interessiert ist, wird dies zunächst mit Taskforce Solutions LTD besprochen, bevor ein solches Angebot mit einem Mitarbeiter besprochen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt (z. B. wenn zugewiesenes Personal vom Kunden als Teil seines Mitarbeiterstabs eingestellt wird, ohne vorherige Diskussion und ausdrückliche Genehmigung von Taskforce Solutions LTD), hat Taskforce Solutions LTD neben anderen Rechtsmitteln, die ihm nach Gesetz oder Billigkeit zustehen, Anspruch auf Zahlung eines Betrags durch den Kunden, der sechs (6) Monaten Abonnementgebühren entspricht.

14.5. Dieser Vertrag stellt die vollständige und ausschließliche Darstellung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien dar und ersetzt und annulliert alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Kommunikationen und sonstigen Verständnisse bezüglich des Gegenstands dieses Vertrags. Jegliche Änderung dieses Vertrags, der anwendbaren SOW oder PCR muss schriftlich vereinbart und von den Parteien hierunter ordnungsgemäß unterzeichnet werden und auf diesen Vertrag Bezug nehmen.

14.6. Keine Verlängerung der Zeit für die Erfüllung irgendwelcher Verpflichtungen oder Handlungen wird als Verlängerung der Zeit für die Erfüllung irgendwelcher anderen Verpflichtungen oder Handlungen angesehen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen.

14.7. Alle Mitteilungen unter diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn sie persönlich zugestellt werden; wenn der Empfang elektronisch bestätigt wird, wenn sie per Fax oder E-Mail übermittelt werden; am Tag nach dem Versand, wenn sie für eine Zustellung am nächsten Tag durch einen anerkannten Overnight-Lieferservice gesendet werden; und bei Empfang, wenn sie per Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden.

14.8. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass jede Partei gemeinsam an der Verhandlung dieses Vertrags teilgenommen hat, die Gelegenheit hatte, rechtlichen Rat zur Überprüfung, Kommentierung und Abfassung dieses Vertrags zu suchen. Als Ergebnis stimmen die Parteien zu, dass die Vermutung von Gesetzen oder Regeln zur Auslegung von Verträgen gegen den Verfasser nicht angewendet werden sollte und verzichten hiermit auf eine solche Vermutung.

14.9. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Kanadas, insbesondere den Gesetzen der Provinz Ontario, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen.

14.10. Die Überschriften in diesem Vertrag dienen nur der Bequemlichkeit und bilden keinen Teil dieses Vertrags und sollen in keiner Weise die Bedeutung oder Interpretation dieses Vertrags steuern oder beeinflussen. Dieser Vertrag kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch zusammen ein und dasselbe Instrument bilden.

14.11. Während der Durchführung dieses Vertrags vereinbaren die Parteien, alle Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze zur Diskriminierung in der Beschäftigung und zur Nicht-Segregation von Einrichtungen einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anforderungen in 41 CFR §§60-1.4, 60-300.5, 60-741.5 und 61-300.10 und die Einhaltung von 29 CFR Teil 471, Anhang A zu Unterabschnitt A. Die vorgenannten Anforderungen und Vorschriften sind hiermit durch Bezugnahme einbezogen.

14.12. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der SOW haben die Bestimmungen in der SOW Vorrang.